seit 2018
Wir sind der smarte IT-Dienstleister


Hier findet ihr unsere AGB. Bei Sonderanfertigungen werden die AGB - separat bereitgestellt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragspartner
besolved.de, vertreten durch: Kathrin Seifert, Auf dem Eulenbrink 6, 31737 Rinteln
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen, durch besolved.de unterbreiteten,
Leistungsangebotes zustande. Die Annahme durch den Auftraggeber kann mündlich, in Textform
oder schriftlich erfolgen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Verträge ist die Einrichtung und Verknüpfung von Smarthome-Systemen. Art und
Umfang der zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot in Textform.
(2) Diese Verträge sind regelmäßig Werkverträge. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages
finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. Sollte es sich im Einzelfall nicht um einen Werkvertrag handeln,
geltend die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung für die gem. § 1 geschuldeten Leistungen richtet sich nach dem Angebot in Textform.
(2) Die Vergütung ist spätestens mit Abnahme der Leistung fällig. Im Übrigen gilt die Regelung des §
641 BGB.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der
Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.
(2) Die Meldung von Mängeln hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Eine mündliche Meldung ist
zulässig, wenn der Auftraggeber eine Meldung in Textform spätestens innerhalb zweier Werktage
nachholt. Die Meldung hat den Mangel (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt,
Symptome und Auswirkungen des Mangels) präzise zu beschreiben.
(3) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer vor Ort zu seinen regelmäßigen Geschäftszeiten und
im notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen Räumlichkeiten und Zugriff auf die für die
Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gewähren sowie die erforderlichen
technischen Einrichtungen bereitstellen.
(4) Der Auftraggeber wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner des
Auftragnehmers bereitsteht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen
Entscheidungen zu treffen.
§ 6 Abnahme
(1) Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
(2) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
(3) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die
Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu
benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine
vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer
der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung
anzuzeigen.
§ 7 Leistungsänderungen
(1) Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch
für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
(2) Die Auftragnehmerin wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der
gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und
die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien
keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
(3) Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann die
Auftragnehmerin nicht geltend machen.
(4) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen
Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des
Zeitablaufs festzuhalten sind.
§ 8 Gewährleistung
Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den
Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen.
Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt,
Minderung, Schadensersatz) zu.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks
ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der
nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,
Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
§ 10 Kündigung
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die
Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 25% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die
Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten
Vergütung zu zahlen.
§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
diesem Vertrag beruht.
§ 12 Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten
zur Abwicklung Ihres Auftrages, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur
Bonitätsprüfung können wir Informationen (zB auch einen sogenannten Score- Wert) von externen
Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu
den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der
Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung
auf www.besolved.de
§ 13 Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin.
§ 14 Schlussvereinbarungen
(1) Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform . Dies gilt auch für
eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
(2) Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine
Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Rinteln, 01.02.2023
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
Der Auftragnehmer muss auch etwaige Zahlungen des Auftraggebers für die Lieferung
zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er
sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Auftraggeber angebotene günstigste
Standardlieferung entschieden hat.
Für die Rückzahlung muss der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der
Auftragnehmer bei der Zahlung verwendet hat.
Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der
Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Die Rücksendung der
Waren erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen zu leisten,
wenn er vom Auftragnehmer ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der
Widerrufsfrist begonnen werden soll. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte
Grundpreis zu Grunde zu legen.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat oder der
Auftraggeber vor Beginn der Erbringung der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der
Auftragnehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.